Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Verträge der Dealcode GmbH ("Dealcode") mit ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
Soweit in dem Angebot von Dealcode nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, kommt ein Vertrag zwischen Dealcode und dem Auftraggeber durch das Angebot von Dealcode und Zugang der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber bei Dealcode zustande. Angebot und Annahme sind dabei jeweils in Textform (also z.B. E-Mail oder Brief) zu erklären.
2.1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den in dem Angebot und den einschlägigen Leistungsbeschreibungen aufgeführten Vereinbarungen.
2.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen oder dergleichen beigefügt sind, nicht Vertragsbestandteil, und zwar auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
3.1. Der Auftraggeber wird, soweit dies für die Erbringung der von Dealcode geschuldeten Leistungen erforderlich ist, an der Leistungserbringung mitwirken, insbesondere die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig auf seine Kosten Dealcode zur Verfügung stellen. Soweit für die Leistungserbringung durch Dealcode erforderlich, räumt der Auftraggeber an den vorstehenden Informationen und Materialien hiermit Dealcode ein einfaches, auf die Dauer der Leistungserbringung beschränktes, nicht übertragbares, unterlizenzierbares Recht zum Zweck der Leistungserbringung ein.
3.2. Der Auftraggeber wird Dealcode einen Ansprechpartner benennen. Die Projektverantwortung obliegt jedoch Dealcode.
3.3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, in seiner Sphäre die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der von Dealcode geschuldeten Leistungen, insbesondere eine angemessene Internetverbindung, zu schaffen
3.4. Liegt eine Fehlfunktion der Dealcode Plattform vor, die der Auftraggeber erkennen kann, unterrichtet der Auftraggeber Dealcode unverzüglich darüber.
4.1. Die Einrichtung der Dealcode Plattform und Überlassung der Zugangsdaten an den Auftraggeber erfolgt nach Absprache zwischen Dealcode und dem Auftraggeber.
4.2. Dealcode Consulting Services
4.2.1 The delivery of the services of Dealcode Consulting Services takes place individually after arrangement.
4.2.2 Sobald einzelne teilbare Leistungen fertiggestellt sind, wird Dealcode dem Auftraggeber dies anzeigen und die fertiggestellten Leistungen zur Prüfung überlassen. Der Auftraggeber hat dann zehn (10) Werktage Zeit, diese, insbesondere die Ergebnisse (Analyse-Auswertungen, Umfrageergebnisse, Playbooks, etc.), einer Prüfung zu unterziehen und die Abnahme zu erklären. Falls im Rahmen der Abnahme Mängel entdeckt werden, erhält Dealcode einen angemessenen Zeitraum zu Nacherfüllung. Daraufhin erfolgt eine erneute Bereitstellung zur Abnahme. Der Auftraggeber hat dann erneut zehn (10) Werktage Zeit, die Prüfung der Leistungen vorzunehmen und die Abnahme zu erklären.
Nimmt der Kunde binnen einer der in Ziffer 4.2.2 genannten Fristen die Leistungen nicht ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt § 640 Abs. 2 BGB entsprechend.
5.1 Die der Dealcode Plattform zugrundeliegende Software ist urheberrechtlich geschützt. Alleinige Inhaberin an allen geistigen und gewerblichen Schutzrechten der Dealcode Plattform ist Dealcode.
5.2 Dealcode räumt dem Auftraggeber an den Produkten der Dealcode Plattform, die der Auftraggeber im Rahmen seines Vertrags ausgewählt hat, für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung für den aus dem Vertrag ersichtlichen Zweck ein.
5.3 Ferner räumt Dealcode dem Auftraggeber mit Abnahme des jeweiligen Auftrags an sämtlichen an den für den Auftraggeber im Rahmen des Vertrags erstellten urheberrechtschutzfähigen Werken ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für den aus dem Vertrag ersichtlichen Zweck ein.
5.4 Sofern nicht etwas Abweichendes geregelt ist, schließt das eingeräumte Nutzungsrecht das Recht zur Bearbeitung durch den Auftraggeber nicht mit ein.
5.5 Sofern nicht etwas Abweichendes geregelt ist, bleiben sämtliche Originale, Vorlagen und Arbeitsergebnisse Eigentum von Dealcode. Sofern Dealcode dem Auftraggeber zum Zwecke der Leistungserbringung etwaige Datenträger, Dokumente oder sonstige Materialien übergibt, überträgt Dealcode dem Auftraggeber, vorbehaltlich der vorstehenden Regelung, das Eigentum daran mit Abnahme der Leistungen, auf die sich die Datenträger, Dokumente oder sonstige Materialien beziehen.
6.1.1 Die Höhe der geschuldeten Vergütung und der Zeitraum etwaiger Vorauszahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
6.1.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geschuldeten gesetzlichen Höhe.
6.1.3 Soweit nicht in dem Angebot etwas anders angegeben ist, werden Kosten von Drittanbietern wie Lizenzkosten für bspw. Software oder Bildrechte sowie sonstige Drittkosten, die im Rahmen der Erbringung der Leistungen für die Dealcode Consulting Services anfallen, ohne Aufpreis an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.1.4 Sämtliche Reisekosten (z.B. für Reisen, Übernachtungen, Raummiete, Verpflegung und Spesen) werden, soweit sie im Rahmen des jeweiligen Leistungsangebots anfallen und angemessen sind, gesondert abgerechnet.
6.1. 5 Rechnungen sind jeweils innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt zur Zahlung fällig.
6.2 Besondere Zahlungsbedingungen für die Dealcode Plattform
Die Verpflichtung des Auftraggebers, die von ihm gewählten Dealcode Plattform Produkte zu bezahlen, beginnt mit Überlassung der Zugangsdaten an den Auftraggeber.
6.3.1 Sollten Umstände eintreten, die Dealcode nicht zu vertreten hat, die aber dazu führen, dass die Kalkulationsgrundlage von Dealcode wegfällt oder so nachhaltig gestört ist, dass ein Festhalten von Dealcode an dem Vertrag nicht zumutbar ist, ist Dealcode berechtigt, die Vergütung mit dem Auftraggeber neu zu verhandeln. Das gilt jedoch nicht, wenn die Anpassung dem Auftraggeber wiederum nicht zumutbar ist. In solch einem Fall hat Dealcode dann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags und der Auftraggeber ein Anspruch auf prozentuale Rückerstattung der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen.
6.3.2 Im Falle eines Abbruchs oder einer Stornierung eines laufenden Auftrags durch den Auftraggeber, ohne dass Dealcode den Abbruch oder die Stornierung zu vertreten hat wird dem Auftraggeber der Auftragswert anteilig auf das bereits verbrauchte Auftragsvolumen min. aber zu 50% in Rechnung gestellt.
6.3.3 Zusätzlich ist im Fall der Ziffer 6.3.2 für den entstandenen Mehraufwand eine Stornogebühr in Höhe von EUR 1.000,00 zu zahlen. Es bleibt dem Auftraggeber jedoch unbenommen nachzuweisen, dass Dealcode ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
6.4 Verzug Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrags, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann Dealcode die Leistungserbringung aussetzen und/oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
7.1.1 Dealcode ist verpflichtet, Mängel an den von dem Auftraggeber gewählten Produkten der Dealcode Plattform innerhalb angemessener Zeit zu beheben
7.1.2 Eine Kündigung des Auftraggebers gem. § 543 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Dealcode ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist, vorausgesetzt, dass Dealcode den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.
7.1. 3 Der Auftraggeber kann bei etwaigen Mängeln der Dealcode Plattform die monatliche Gebühr nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Gebühren bleibt jedoch unberührt.
7.2 Dealcode Consulting Services
Falls die von Dealcode bereitgestellten Leistungen im Rahmen der Erbringung von Dealcode Consulting Services mit Mängeln behaftet sind, und Dealcode die Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder fehlerfreie Erneuerung nicht möglich ist, wird Dealcode dem Auftraggeber ggf. Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzeigen. Soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung.
7.3 Kostenlose Leistungen
Die Haftung für Sach- oder Rechtsmängel ist bei kostenlosen Leistungen ausgeschlossen. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels richten sich die Rechte des Auftraggebers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.1 Unabhängig vom Rechtsgrund des Anspruchs des Auftraggebers (Vertragsverletzung, Sach- oder Rechtsmangel, unerlaubte Handlung oder andere) haftet Dealcode für sämtliche sich ergebenden Schäden nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:
8.1.1 Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Dealcode ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.1.2 Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von Dealcode auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter von Dealcode verursacht wurde.
8.1.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Dealcode nur, soweit Dealcode eine Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von Dealcode auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
8.1.4 Ferner ist die Haftung von Dealcode, soweit eine Haftung in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit begründet ist, auf den einfachen Auftragswert des Vertrags, aufgrund dessen Leistungen der Schaden eingetreten ist, beschränkt.
8.1.5 Bei verschuldensunabhängiger Haftung für ein während des Verzuges eintretendes Leistungshindernis ist die Haftung von Dealcode ebenfalls auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8.1.6 Dealcode haftet im Falle eines etwaigen Verlustes von Daten nur, soweit der Schaden auch bei regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
8.1.7 Soweit eine Haftung von Dealcode bei leichter Fahrlässigkeit begründet ist, haftet Dealcode nicht für entgangenen Gewinn.
8.1.8 Die verschuldensunabhängige Haftung von Dealcode auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
8.1.9 Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines Sach- oder Rechtsmangels ist bei kostenlosen Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.1.10 Nimmt der Auftraggeber seine nach dem Vertrag geschuldeten Mitwirkungshandlungen nicht vor, ist Dealcode für eine Einschränkung der Leistungserbringung nicht verantwortlich, wenn und soweit die Nichtvornahme der Mitwirkungshandlungen dafür ursächlich war und Dealcode kein Mitverschulden trifft, insbesondere Dealcode zuvor den Auftraggeber fruchtlos unter Setzung einer angemessenen Frist in Textform aufgefordert hat, die Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Der Auftraggeber hält Dealcode, alle mit ihr verbundenen Unternehmen sowie ihre Subunternehmer frei von sämtlichen Schäden sowie Ansprüchen Dritter, die Dealcode, die mit ihr verbundenen Unternehmen oder ihren Subunternehmern aufgrund oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung des Auftraggebers entstehen, insbesondere durch Bereitstellung oder Verwendung mit Rechten Dritter belasteter Materialien und Werke, es sei denn, der Auftraggeber hat diese Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
8.3.1 Solange und soweit Dealcode (i) auf die Mitwirkung oder Informationen des Auftraggebers, die für die Leistungserbringung durch Dealcode erforderlich sind, wartet oder (ii) durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb von Dealcode (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist), behördliches Eingreifen oder gesetzliche Verbote oder durch sonstige Umstände, die Dealcode nicht zu vertreten hat (z.B. durch die Nichtverfügbarkeit oder nur teilweise Verfügbarkeit von Schnittstellen der angebundenen CRM Plattformen), in seinen Leistungen gehindert ist ("höhere Gewalt"), gelten vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Beendigung ("Ausfallzeit") als verlängert und liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. Dealcode teilt dem Auftraggeber derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als drei (3) Monate an, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei, soweit diese von den Folgen der höheren Gewalt betroffen sind; dies gilt jedoch für den Auftraggeber nicht im Fall der Ziffer 8.3.1 (i).
8.3.2 Soweit höhere Gewalt durch etwaige Änderungen der geschuldeten Leistung durch Dealcode behoben oder umgangen werden kann, zeigt Dealcode dem Auftraggeber den Sachverhalt, den Workaround sowie den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand umgehend an. Entscheidet sich der Auftraggeber nicht binnen einer angemessenen Frist dazu, den zusätzlichen Aufwand zusätzlich zu vergüten, gilt ausschließlich Ziffer 8.3.1.
9.1 Die Parteien sind wechselseitig verpflichtet, über alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekanntgewordenen und bekanntwerdenden Tatsachen und Umständen der geschäftlichen Aktivitäten der jeweils anderen Partei auch nach Beendigung des Vertrags strengstes Stillschweigen zu bewahren.
9.2 Die vorstehende Geheimhaltungspflicht besteht nicht für Vertrauliche Informationen, hinsichtlich derer die Vertraulichen Informationen erhaltende Partei nachweist, dass (i) ihr die Vertraulichen Informationen bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt war, (ii) ihr die Vertraulichen Informationen durch eine dritte Partei, die nicht in Vertretung der offenlegenden Partei gehandelt hat, rechtmäßig mitgeteilt worden sind, (iii) die Vertraulichen Informationen von ihr oder für sie unabhängig entwickelt worden sind, (iv) die Vertraulichen Informationen öffentlich zugänglich sind oder (v) eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
9.3 Dealcode ist berechtigt, Vertrauliche Informationen an Dritte, insbesondere mit Dealcode im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen, offenzulegen, soweit dies für die Erbringung der unter dem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist, vorausgesetzt, die offenlegende Partei hat den Dritten zuvor schriftlich zur Einhaltung der Vertraulichkeit nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrags verpflichtet.
9.4 Ungeachtet der Geheimhaltungsverpflichtung nach Ziffer 9.1 sind beide Parteien berechtigt, die jeweils andere Partei unter Verwendung ihres Namens und Logos als offizielle Referenz zu Zwecken der Eigenwerbung zu führen, ohne dabei allerdings Details der Zusammenarbeit offenzulegen.
10.1 Dealcode erwirbt keine Rechte an den vom Auftraggeber im Rahmen der Nutzung der von Dealcode erbrachten Leistungen gespeicherten oder Dealcode zur Verfügung gestellten Daten (insbesondere personenbezogene Daten Dritter).
10.2 Im Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten wird Dealcode personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des geschlossenen Vertrags und nach Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten und nutzen. Hierfür gelten vorrangig die Bestimmungen einer zu schließenden Auftragsdatenverarbeitung.
10.3 Bei der Auftragsdatenverarbeitung ist hinsichtlich personenbezogener Daten grundsätzlich der Auftraggeber für die Einhaltung der Regelungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verantwortlich. Der Auftraggeber bleibt überdies sowohl im vertragsrechtlichen wie im datenschutzrechtlichen Sinne "Herr der Daten".
11.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, ist eine ordentliche Kündigung während dieses Zeitraums ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
11.2 Nach Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch immer um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht zuvor mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der dann einschlägigen Laufzeit gekündigt wird.
11.3 Eine Kündigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, kann nur per Brief oder E-Mail erfolgen.
12.1 Der Vertrag kann nur durch eine beidseitige schriftliche Vereinbarung (E-Mail ausreichend) geändert werden. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftlichkeitserfordernisses.
12.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus ohne schriftliche Zustimmung von Dealcode auf einen Dritten zu übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
12.3 Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus demselben Vertragsverhältnis beruht, ist unzulässig.
12.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechte sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (UN-Kaufrecht).
12.5 Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Landgericht Hamburg.
12.6 Falls ein Gericht eine Bestimmung des Vertrags als unrechtmäßig, unwirksam oder undurchsetzbar ansieht, bleibt der Rest des Dokuments hiervon unberührt. Anstelle unrechtmäßiger, unwirksamer oder undurchsetzbarer Vertragsbestimmungen sowie zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.