Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher
Verträge der Dealcode GmbH ("Dealcode") mit ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
1. Vertragsabschluss
Soweit in dem Angebot von Dealcode nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, kommt ein
Vertrag zwischen Dealcode und dem Auftraggeber durch das Angebot von Dealcode und
Zugang der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber bei Dealcode zustande.
Angebot und Annahme sind dabei jeweils in Textform (also z.B. E-Mail oder Brief) zu
erklären.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sowie den in dem Angebot und den einschlägigen Leistungsbeschreibungen
aufgeführten Vereinbarungen.
2.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, auch wenn diese
Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen oder dergleichen
beigefügt sind, nicht Vertragsbestandteil, und zwar auch dann nicht, wenn ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen wird.
3. Pflichten und Aufgaben des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber wird, soweit dies für die Erbringung der von Dealcode
geschuldeten Leistungen erforderlich ist, an der Leistungserbringung mitwirken,
insbesondere die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und
Materialien rechtzeitig auf seine Kosten Dealcode zur Verfügung stellen. Soweit für
die Leistungserbringung durch Dealcode erforderlich, räumt der Auftraggeber an den
vorstehenden Informationen und Materialien hiermit Dealcode ein einfaches, auf die
Dauer der Leistungserbringung beschränktes, nicht übertragbares,
unterlizenzierbares Recht zum Zweck der Leistungserbringung ein.
3.2. Der Auftraggeber wird Dealcode einen Ansprechpartner benennen. Die
Projektverantwortung obliegt jedoch Dealcode.
3.3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, in seiner Sphäre die technischen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der von Dealcode geschuldeten
Leistungen, insbesondere eine angemessene Internetverbindung, zu schaffen
3.4. Liegt eine Fehlfunktion der Dealcode Plattform vor, die der Auftraggeber erkennen
kann, unterrichtet der Auftraggeber Dealcode unverzüglich darüber.
4. Lieferung und Abnahme
4.1. Die Einrichtung der Dealcode Plattform und Überlassung der Zugangsdaten an den
Auftraggeber erfolgt nach Absprache zwischen Dealcode und dem Auftraggeber.
4.2. Dealcode Consulting Services
4.2.1 The delivery of the services of Dealcode Consulting Services takes place individually after arrangement.
4.2.2 Sobald einzelne teilbare Leistungen fertiggestellt sind, wird Dealcode dem
Auftraggeber dies anzeigen und die fertiggestellten Leistungen zur Prüfung
überlassen. Der Auftraggeber hat dann zehn (10) Werktage Zeit, diese,
insbesondere die Ergebnisse (Analyse-Auswertungen, Umfrageergebnisse,
Playbooks, etc.), einer Prüfung zu unterziehen und die Abnahme zu erklären. Falls
im Rahmen der Abnahme Mängel entdeckt werden, erhält Dealcode einen
angemessenen Zeitraum zu Nacherfüllung. Daraufhin erfolgt eine erneute
Bereitstellung zur Abnahme. Der Auftraggeber hat dann erneut zehn (10) Werktage
Zeit, die Prüfung der Leistungen vorzunehmen und die Abnahme zu erklären.
Nimmt der Kunde binnen einer der in Ziffer 4.2.2 genannten Fristen die Leistungen nicht ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt § 640 Abs. 2 BGB entsprechend.
5. Nutzungsrechte und Eigentum
5.1 Die der Dealcode Plattform zugrundeliegende Software ist urheberrechtlich
geschützt. Alleinige Inhaberin an allen geistigen und gewerblichen Schutzrechten der
Dealcode Plattform ist Dealcode.
5.2 Dealcode räumt dem Auftraggeber an den Produkten der Dealcode Plattform, die der
Auftraggeber im Rahmen seines Vertrags ausgewählt hat, für die Dauer des
Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur
Nutzung für den aus dem Vertrag ersichtlichen Zweck ein.
5.3 Ferner räumt Dealcode dem Auftraggeber mit Abnahme des jeweiligen Auftrags an
sämtlichen an den für den Auftraggeber im Rahmen des Vertrags erstellten
urheberrechtschutzfähigen Werken ein einfaches, nicht übertragbares, nicht
unterlizenzierbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für den
aus dem Vertrag ersichtlichen Zweck ein.
5.4 Sofern nicht etwas Abweichendes geregelt ist, schließt das eingeräumte
Nutzungsrecht das Recht zur Bearbeitung durch den Auftraggeber nicht mit ein.
5.5 Sofern nicht etwas Abweichendes geregelt ist, bleiben sämtliche Originale, Vorlagen
und Arbeitsergebnisse Eigentum von Dealcode. Sofern Dealcode dem Auftraggeber
zum Zwecke der Leistungserbringung etwaige Datenträger, Dokumente oder
sonstige Materialien übergibt, überträgt Dealcode dem Auftraggeber, vorbehaltlich
der vorstehenden Regelung, das Eigentum daran mit Abnahme der Leistungen, auf
die sich die Datenträger, Dokumente oder sonstige Materialien beziehen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Allgemeine Zahlungsbedingungen
6.1.1 Die Höhe der geschuldeten Vergütung und der Zeitraum etwaiger Vorauszahlungen
ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
6.1.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geschuldeten
gesetzlichen Höhe.
6.1.3 Soweit nicht in dem Angebot etwas anders angegeben ist, werden Kosten von
Drittanbietern wie Lizenzkosten für bspw. Software oder Bildrechte sowie sonstige Drittkosten, die im Rahmen der Erbringung der Leistungen für die Dealcode
Consulting Services anfallen, ohne Aufpreis an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.1.4 Sämtliche Reisekosten (z.B. für Reisen, Übernachtungen, Raummiete, Verpflegung
und Spesen) werden, soweit sie im Rahmen des jeweiligen Leistungsangebots
anfallen und angemessen sind, gesondert abgerechnet.
6.1. 5 Rechnungen sind jeweils innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt zur Zahlung
fällig.
6.2 Besondere Zahlungsbedingungen für die Dealcode Plattform
Die Verpflichtung des Auftraggebers, die von ihm gewählten Dealcode Plattform Produkte zu
bezahlen, beginnt mit Überlassung der Zugangsdaten an den Auftraggeber.
6.3 Besondere Zahlungsbedingungen für Dealcode Consulting Services
6.3.1 Sollten Umstände eintreten, die Dealcode nicht zu vertreten hat, die aber dazu
führen, dass die Kalkulationsgrundlage von Dealcode wegfällt oder so nachhaltig
gestört ist, dass ein Festhalten von Dealcode an dem Vertrag nicht zumutbar ist, ist
Dealcode berechtigt, die Vergütung mit dem Auftraggeber neu zu verhandeln. Das
gilt jedoch nicht, wenn die Anpassung dem Auftraggeber wiederum nicht zumutbar
ist. In solch einem Fall hat Dealcode dann ein Recht zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrags und der Auftraggeber ein Anspruch auf prozentuale
Rückerstattung der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen.
6.3.2 Im Falle eines Abbruchs oder einer Stornierung eines laufenden Auftrags durch den
Auftraggeber, ohne dass Dealcode den Abbruch oder die Stornierung zu vertreten
hat wird dem Auftraggeber der Auftragswert anteilig auf das bereits verbrauchte
Auftragsvolumen min. aber zu 50% in Rechnung gestellt.
6.3.3 Zusätzlich ist im Fall der Ziffer 6.3.2 für den entstandenen Mehraufwand eine
Stornogebühr in Höhe von EUR 1.000,00 zu zahlen. Es bleibt dem Auftraggeber
jedoch unbenommen nachzuweisen, dass Dealcode ein geringerer oder gar kein
Schaden entstanden ist.
6.4 Verzug
Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der
Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der
Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrags, der den monatlichen Grundpreis für zwei
Monate erreicht, in Verzug, so kann Dealcode die Leistungserbringung aussetzen und/oder
den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche
wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
7. Gewährleistung
7.1 Dealcode Plattform
7.1.1 Dealcode ist verpflichtet, Mängel an den von dem Auftraggeber gewählten Produkten
der Dealcode Plattform innerhalb angemessener Zeit zu beheben
7.1.2 Eine Kündigung des Auftraggebers gem. § 543 BGB wegen Nichtgewährung des
vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Dealcode ausreichende
Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist,
vorausgesetzt, dass Dealcode den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.
7.1. 3 Der Auftraggeber kann bei etwaigen Mängeln der Dealcode Plattform die monatliche
Gebühr nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter
Vorbehalt gezahlter Gebühren bleibt jedoch unberührt.
7.2 Dealcode Consulting Services
Falls die von Dealcode bereitgestellten Leistungen im Rahmen der Erbringung von Dealcode
Consulting Services mit Mängeln behaftet sind, und Dealcode die Nacherfüllung durch
Mängelbeseitigung oder fehlerfreie Erneuerung nicht möglich ist, wird Dealcode dem
Auftraggeber ggf. Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzeigen. Soweit diese dem
Auftraggeber zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung.
7.3 Kostenlose Leistungen
Die Haftung für Sach- oder Rechtsmängel ist bei kostenlosen Leistungen
ausgeschlossen. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels richten sich
die Rechte des Auftraggebers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Haftung, Freistellung und höhere Gewalt
8.1 Unabhängig vom Rechtsgrund des Anspruchs des Auftraggebers
(Vertragsverletzung, Sach- oder Rechtsmangel, unerlaubte Handlung oder andere)
haftet Dealcode für sämtliche sich ergebenden Schäden nur nach Maßgabe der
folgenden Vorschriften:
8.1.1 Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder arglistigem
Verschweigen eines Mangels sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit haftet Dealcode ausschließlich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
8.1.2 Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von Dealcode auf den Ersatz
des typischen vorhersehbaren Schadens. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der
Schaden durch leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter von Dealcode
verursacht wurde.
8.1.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Dealcode nur, soweit Dealcode eine Vertragspflicht
verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages
überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In
diesen Fällen ist die Haftung von Dealcode auf typische und vorhersehbare Schäden
beschränkt.
8.1.4 Ferner ist die Haftung von Dealcode, soweit eine Haftung in Fällen der einfachen
Fahrlässigkeit begründet ist, auf den einfachen Auftragswert des Vertrags, aufgrund
dessen Leistungen der Schaden eingetreten ist, beschränkt.
8.1.5 Bei verschuldensunabhängiger Haftung für ein während des Verzuges eintretendes
Leistungshindernis ist die Haftung von Dealcode ebenfalls auf den typischen
vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8.1.6 Dealcode haftet im Falle eines etwaigen Verlustes von Daten nur, soweit der
Schaden auch bei regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten
wäre.
8.1.7 Soweit eine Haftung von Dealcode bei leichter Fahrlässigkeit begründet ist, haftet
Dealcode nicht für entgangenen Gewinn.
8.1.8 Die verschuldensunabhängige Haftung von Dealcode auf Schadensersatz (§ 536a
BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
8.1.9 Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen aufgrund
eines Sach- oder Rechtsmangels ist bei kostenlosen Leistungen auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.1.10 Nimmt der Auftraggeber seine nach dem Vertrag geschuldeten
Mitwirkungshandlungen nicht vor, ist Dealcode für eine Einschränkung der
Leistungserbringung nicht verantwortlich, wenn und soweit die Nichtvornahme der
Mitwirkungshandlungen dafür ursächlich war und Dealcode kein Mitverschulden trifft,
insbesondere Dealcode zuvor den Auftraggeber fruchtlos unter Setzung einer
angemessenen Frist in Textform aufgefordert hat, die Mitwirkungshandlungen zu
erbringen.
8.2 Freistellung
Der Auftraggeber hält Dealcode, alle mit ihr verbundenen Unternehmen sowie ihre
Subunternehmer frei von sämtlichen Schäden sowie Ansprüchen Dritter, die
Dealcode, die mit ihr verbundenen Unternehmen oder ihren Subunternehmern
aufgrund oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung des Auftraggebers
entstehen, insbesondere durch Bereitstellung oder Verwendung mit Rechten Dritter
belasteter Materialien und Werke, es sei denn, der Auftraggeber hat diese
Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
8.3 Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Dealcode
8.3.1 Solange und soweit Dealcode (i) auf die Mitwirkung oder Informationen des
Auftraggebers, die für die Leistungserbringung durch Dealcode erforderlich sind,
wartet oder (ii) durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb
von Dealcode (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist),
behördliches Eingreifen oder gesetzliche Verbote oder durch sonstige Umstände, die
Dealcode nicht zu vertreten hat (z.B. durch die Nichtverfügbarkeit oder nur teilweise
Verfügbarkeit von Schnittstellen der angebundenen CRM Plattformen), in seinen
Leistungen gehindert ist ("höhere Gewalt"), gelten vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene
Anlaufzeit nach Ende der Beendigung ("Ausfallzeit") als verlängert und liegt für die
Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. Dealcode teilt dem Auftraggeber
derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Dauert
die höhere Gewalt ununterbrochen länger als drei (3) Monate an, werden beide
Parteien von ihren Leistungspflichten frei, soweit diese von den Folgen der höheren
Gewalt betroffen sind; dies gilt jedoch für den Auftraggeber nicht im Fall der Ziffer
8.3.1 (i).
8.3.2 Soweit höhere Gewalt durch etwaige Änderungen der geschuldeten Leistung durch
Dealcode behoben oder umgangen werden kann, zeigt Dealcode dem Auftraggeber
den Sachverhalt, den Workaround sowie den damit verbundenen zusätzlichen
Aufwand umgehend an. Entscheidet sich der Auftraggeber nicht binnen einer
angemessenen Frist dazu, den zusätzlichen Aufwand zusätzlich zu vergüten, gilt
ausschließlich Ziffer 8.3.1.
9. Vertraulichkeit
9.1 Die Parteien sind wechselseitig verpflichtet, über alle ihnen im Zusammenhang mit
dem Vertrag bekanntgewordenen und bekanntwerdenden Tatsachen und
Umständen der geschäftlichen Aktivitäten der jeweils anderen Partei auch nach
Beendigung des Vertrags strengstes Stillschweigen zu bewahren.
9.2 Die vorstehende Geheimhaltungspflicht besteht nicht für Vertrauliche Informationen,
hinsichtlich derer die Vertraulichen Informationen erhaltende Partei nachweist, dass
(i) ihr die Vertraulichen Informationen bereits vor der Offenlegung durch die
offenlegende Partei bekannt war, (ii) ihr die Vertraulichen Informationen durch eine
dritte Partei, die nicht in Vertretung der offenlegenden Partei gehandelt hat,
rechtmäßig mitgeteilt worden sind, (iii) die Vertraulichen Informationen von ihr oder
für sie unabhängig entwickelt worden sind, (iv) die Vertraulichen Informationen
öffentlich zugänglich sind oder (v) eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur
Offenlegung besteht.
9.3 Dealcode ist berechtigt, Vertrauliche Informationen an Dritte, insbesondere mit
Dealcode im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen, offenzulegen,
soweit dies für die Erbringung der unter dem Vertrag geschuldeten Leistungen
erforderlich ist, vorausgesetzt, die offenlegende Partei hat den Dritten zuvor
schriftlich zur Einhaltung der Vertraulichkeit nach Maßgabe der Bestimmungen
dieses Vertrags verpflichtet.
9.4 Ungeachtet der Geheimhaltungsverpflichtung nach Ziffer 9.1 sind beide Parteien
berechtigt, die jeweils andere Partei unter Verwendung ihres Namens und Logos als
offizielle Referenz zu Zwecken der Eigenwerbung zu führen, ohne dabei allerdings
Details der Zusammenarbeit offenzulegen.
10. Datenschutz
10.1 Dealcode erwirbt keine Rechte an den vom Auftraggeber im Rahmen der Nutzung
der von Dealcode erbrachten Leistungen gespeicherten oder Dealcode zur
Verfügung gestellten Daten (insbesondere personenbezogene Daten Dritter).
10.2 Im Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten wird Dealcode
personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des geschlossenen Vertrags
und nach Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten und nutzen. Hierfür
gelten vorrangig die Bestimmungen einer zu schließenden
Auftragsdatenverarbeitung.
10.3 Bei der Auftragsdatenverarbeitung ist hinsichtlich personenbezogener Daten
grundsätzlich der Auftraggeber für die Einhaltung der Regelungen nach dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verantwortlich. Der Auftraggeber bleibt überdies
sowohl im vertragsrechtlichen wie im datenschutzrechtlichen Sinne "Herr der Daten".
11. Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern eine
Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, ist eine ordentliche Kündigung während dieses
Zeitraums ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt
hiervon unberührt.
11.2 Nach Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag
automatisch immer um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht zuvor mit einer
Frist von drei (3) Monaten zum Ende der dann einschlägigen Laufzeit gekündigt wird.
11.3 Eine Kündigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, kann nur per Brief oder E-Mail
erfolgen.
12. Sonstige Bedingungen
12.1 Der Vertrag kann nur durch eine beidseitige schriftliche Vereinbarung (E-Mail
ausreichend) geändert werden. Dies gilt auch für die Änderung dieses
Schriftlichkeitserfordernisses.
12.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten
daraus ohne schriftliche Zustimmung von Dealcode auf einen Dritten zu übertragen.
§ 354a HGB bleibt unberührt.
12.3 Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf
einem Recht aus demselben Vertragsverhältnis beruht, ist unzulässig.
12.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechte sowie des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf von 1980 (UN-Kaufrecht).
12.5 Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Landgericht
Hamburg.
12.6 Falls ein Gericht eine Bestimmung des Vertrags als unrechtmäßig, unwirksam oder
undurchsetzbar ansieht, bleibt der Rest des Dokuments hiervon unberührt.
Anstelle unrechtmäßiger, unwirksamer oder undurchsetzbarer Vertragsbestimmungen sowie
zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten
kommt, was die Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewollt hätten,
sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.